Häufige Fragen zu Mediation: Ihr Weg zur einvernehmlichen Lösung

Konflikte belasten emotional und finanziell - eine professionelle Mediation bietet einen strukturierten Ausweg hin zu fairen und dauerhaften Vereinbarungen. Finden Sie hier transparente Informationen zu Kosten, Ablauf und den Vorteilen einer außergerichtlichen Einigung für Familie, Nachbarschaft und Wirtschaft.



FAQ - Scheidungen & Kinderobsorge

Die Kosten setzen sich aus Gerichts- und Mediationsgebühren zusammen. Die Gerichtskosten (Stand Januar 2026) betragen 384 € für den Antrag und 384 € für die Vergleichsausfertigung. Falls eine Eigentumsübertragung stattfindet, fallen zusätzlich 576 € an. Die Mediation kostet 180 € (inkl. 20 % Ust.) pro Stunde und Person.

Für die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung inklusive etwaiger Obsorge Regelungen wird ein Pauschalbetrag von 360 € (inkl. 20 % Ust.) berechnet.

Ja, wenn im Zuge der einvernehmlichen Scheidung Eigentumsrechte übertragen werden, erhöht sich die Gerichtsgebühr um zusätzlich 576 €.

Die mediatorische Ausarbeitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die auch Regelungen zur Obsorge enthalten kann, beläuft sich auf 360 € (inkl. 20 % Ust.). Diese Vereinbarung dient als fundierte Basis für das Gericht.

Das Honorar für die Mediation beträgt 180 € (inkl. 20 % Ust.) pro Stunde und Person. Im Vergleich zu langwierigen strittigen Verfahren bietet dies eine transparente und kalkulierbare Kostenstruktur.

Die Dauer der Mediation hängt stark von der Einsichtigkeit der Beteiligten ab und liegt üblicherweise zwischen 1 und 6 Stunden. Da eine mediatorisch ausgearbeitete Scheidungsfolgenvereinbarung dem Gericht bereits fertige Lösungen präsentiert, ist der anschließende Zeitaufwand bei Gericht sehr gering.

Durch eine professionell vorbereitete Scheidungsfolgenvereinbarung werden alle kritischen Punkte (wie Unterhalt, Obsorge und Vermögensaufteilung) bereits im Vorfeld geklärt. Das Gericht muss die Vereinbarung lediglich prüfen und protokollieren, was die Verfahrensdauer erheblich verkürzt.

In der Mediation werden 1.) alle Standpunkte erörtert und 2.) alle daraus resultierenden Scheidungsfolgen besprochen. Das Ziel ist eine für alle Beteiligten lebbare und zukunftsorientierte Lösung in Form einer einvernehmlichen Scheidung gem. § 55a Ehegesetz. Dies ist die schnellste, kostengünstigste und respektvollste Möglichkeit zu einer rechtskräftigen Scheidung zu gelangen und eine belastende Lebenssituation zu beenden.

Während des Mediationsverfahrens sind Einzelgespräche möglich, um individuelle Anliegen zu klären. Für den Abschluss der Scheidungsfolgenvereinbarung ist jedoch die Anwesenheit beider Ehepartner zwingend erforderlich.

Ja, beim offiziellen Gerichtstermin für eine einvernehmliche Scheidung müssen beide Ehepartner persönlich anwesend sein.

Über die Einigung betreffend die Scheidungsfolgen (Unterhalt, Vermögen, Kinder) ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Eine mediatorische Begleitung stellt sicher, dass diese Vereinbarung alle gesetzlichen Erfordernisse erfüllt.

Ja, das Mediationsverfahren erlaubt Einzeltermine, um komplexe Themen vorab neutral zu besprechen. Die finale Entscheidung und Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgen jedoch gemeinsam.

Im Rahmen der Mediation wird eine Obsorge Regelung erarbeitet, die das Wohl und die individuellen Bedürfnisse der Kinder in den Fokus rückt. Die Kosten für diese Integration in die Scheidungsfolgenvereinbarung sind in der Pauschale von 360 € enthalten.

Die Mediation reduziert Konflikte und fördert eine wertschätzende Kommunikation zwischen den Eltern. Dies schafft eine stabilere Umgebung für die Kinder und vermeidet belastende Rosenkriege.

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